Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitnehmer dürfen ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht geltend machen.
- Eine Klage gegen den Arbeitgeber ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund.
- Häufige Klagegründe sind Kündigungen, ausstehende Lohnzahlungen, Überstunden, Diskriminierung oder Mobbing.
- Das Arbeitsverhältnis kann durch einen Rechtsstreit belastet werden, rechtlich geschützt bleiben Arbeitnehmer jedoch weiterhin.
- Vor wichtigen Fristen, insbesondere bei Kündigungen, sollte schnell gehandelt werden. Bei einer Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen.
Inhaltsverzeichnis
1. Darf man seinen Arbeitgeber überhaupt verklagen?
Die klare Antwort lautet: Ja.
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, Ansprüche gegenüber seinem Arbeitgeber gerichtlich durchzusetzen. Dies gehört zu den grundlegenden Rechten in einem Rechtsstaat.
Typische Fälle sind:
- Kündigungsschutzklagen
- Klagen auf ausstehendes Gehalt
- Streitigkeiten über Überstundenvergütung
- Ansprüche wegen Diskriminierung oder Benachteiligung
- Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen
Wer seine Rechte vor dem Arbeitsgericht geltend macht, handelt rechtmäßig. Allein die Klageerhebung stellt kein vertragswidriges Verhalten dar.
2. Welche Konsequenzen befürchten Arbeitnehmer häufig?
In der Praxis haben viele Arbeitnehmer Sorge vor beruflichen Nachteilen. Zu den häufigsten Befürchtungen gehören:
Schlechteres Betriebsklima
Ein Gerichtsverfahren führt häufig zu Spannungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gerade in kleineren Betrieben kann sich das Verhältnis deutlich verändern.
Karrierehemmnisse
Viele Arbeitnehmer befürchten, nach einer Klage bei Beförderungen oder wichtigen Projekten nicht mehr berücksichtigt zu werden. Solche Sorgen sind nachvollziehbar, lassen sich jedoch nicht pauschal bestätigen.
Persönliche Belastung
Ein arbeitsgerichtliches Verfahren kann emotional belastend sein. Verhandlungen, Schriftverkehr und Unsicherheit über den Ausgang des Verfahrens führen häufig zu zusätzlichem Stress.
3. Droht eine Kündigung wegen einer Klage?
Nein.
Die bloße Tatsache, dass ein Arbeitnehmer seine Rechte vor Gericht durchsetzt, rechtfertigt grundsätzlich keine Kündigung.
Arbeitnehmer dürfen Ansprüche geltend machen, ohne arbeitsrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen. Eine Kündigung allein als Reaktion auf eine Klage wäre rechtlich angreifbar.
Allerdings zeigt die Praxis, dass das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nach einem Gerichtsverfahren häufig belastet ist. Deshalb enden viele Verfahren letztlich durch:
- Vergleichslösungen,
- Aufhebungsverträge oder
- Abfindungsvereinbarungen.
4. Welche Auswirkungen hat ein Gerichtsverfahren auf das Arbeitsverhältnis?
Nicht jede Klage führt automatisch zum Ende des Arbeitsverhältnisses.
Viele Arbeitnehmer arbeiten nach einem gewonnenen Verfahren weiterhin im Unternehmen. Besonders bei Streitigkeiten über Gehaltszahlungen oder Arbeitsbedingungen bleibt das Arbeitsverhältnis oft bestehen.
Anders kann es bei schwerwiegenden Konflikten aussehen. Dort stellt sich häufig die Frage, ob eine weitere Zusammenarbeit noch sinnvoll ist.
In arbeitsgerichtlichen Verfahren wird deshalb regelmäßig versucht, bereits im Gütetermin eine einvernehmliche Lösung zu finden.
5. Wann ist eine Klage gegen den Arbeitgeber sinnvoll?
Eine Klage sollte niemals aus einer spontanen Emotion heraus erfolgen.
Sinnvoll kann sie insbesondere sein, wenn:
- erhebliche Gehaltsansprüche offenstehen,
- eine Kündigung zweifelhaft erscheint,
- Diskriminierung oder Mobbing vorliegen,
- Ansprüche auf Schadensersatz bestehen oder
- außergerichtliche Lösungsversuche gescheitert sind.
Vor einer Klage empfiehlt sich stets die Prüfung durch einen im Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwalt. Dadurch lassen sich Chancen, Risiken und mögliche Alternativen realistisch einschätzen.
6. Fallbeispiel aus der Praxis
Ein Arbeitnehmer war bereits seit vielen Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Nach einem schweren Unfall fiel er für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig aus. Nach Ablauf der gesetzlichen Entgeltfortzahlung bezog der Arbeitnehmer Krankengeld, sodass für den Arbeitgeber über mehrere Monate keine weiteren Entgeltfortzahlungskosten anfielen.
Im Laufe der Erkrankung leitete der Arbeitgeber zwar ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ein, dieses beschränkte sich jedoch auf wenige oberflächliche Gespräche. Eine nachvollziehbare Dokumentation der Maßnahmen oder der Gesprächsinhalte existierte nicht. Lediglich eine vom Arbeitgeber selbst erstellte und unterzeichnete Protokollierung sollte belegen, dass das BEM-Verfahren angeblich erfolglos geblieben sei.
Wenig später sprach der Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung wegen der Langzeiterkrankung aus.
Der Arbeitnehmer erhob hiergegen Kündigungsschutzklage. Im gerichtlichen Verfahren stellte sich heraus, dass das durchgeführte BEM den gesetzlichen Anforderungen nicht genügte. Darüber hinaus wurde deutlich, dass der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat den Eindruck erweckt hatte, ein ordnungsgemäßes BEM-Verfahren durchgeführt zu haben, obwohl hierfür keine ausreichenden Nachweise vorlagen.
Angesichts der erheblichen rechtlichen Risiken konnte der Arbeitgeber die Kündigung letztlich nicht aufrechterhalten. Noch während des Kündigungsschutzverfahrens erklärte er, an der ausgesprochenen Kündigung nicht mehr festzuhalten.
Für den Arbeitnehmer bedeutete dies einen vollständigen Erfolg: Das Arbeitsverhältnis bestand unverändert fort und er blieb weiterhin bei seinem langjährigen Arbeitgeber beschäftigt.
Der Fall zeigt, dass insbesondere bei krankheitsbedingten Kündigungen hohe rechtliche Anforderungen gelten. Arbeitgeber müssen vor Ausspruch einer Kündigung sorgfältig prüfen, ob mildere Mittel – insbesondere ein ordnungsgemäßes Betriebliches Eingliederungsmanagement – in Betracht kommen. Fehler in diesem Bereich können dazu führen, dass eine Kündigung vor Gericht keinen Bestand hat.
7. Fazit
Wer seinen Arbeitgeber verklagt, muss nicht automatisch mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen. Arbeitnehmer haben das gesetzlich geschützte Recht, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Zwar kann ein Rechtsstreit das Arbeitsverhältnis belasten, eine Klage allein rechtfertigt jedoch grundsätzlich keine Kündigung. In vielen Fällen führt ein arbeitsgerichtliches Verfahren sogar zu einer fairen Einigung, einer Abfindung oder einer erfolgreichen Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
Entscheidend ist, die individuelle Situation frühzeitig rechtlich prüfen zu lassen und wichtige Fristen einzuhalten.
8. FAQs
Nein. Die Erhebung einer Klage ist grundsätzlich kein zulässiger Kündigungsgrund. Arbeitnehmer dürfen ihre Rechte vor Gericht geltend machen.
Rechtlich dürfen Arbeitnehmer wegen einer Klage nicht benachteiligt werden. In der Praxis kann das Betriebsklima jedoch belastet werden.
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten grundsätzlich selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Typische Ansprüche betreffen Kündigungen, ausstehende Lohnzahlungen, Überstundenvergütung, Diskriminierung, Mobbing sowie Schadensersatzforderungen.
Bei einer Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, kann die Kündigung wirksam werden.





