Abfindungsrechner

Wie hoch ist Ihre mögliche Abfindung? Berechnen Sie in Sekunden Ihre Abfindung nach der gesetzlichen Faustformel – kostenlos und unverbindlich.

Bruttomonatsgehalt
Betriebszugehörigkeit
J.

Halbe Jahre ab 6 Monaten werden angerechnet (§ 1a KSchG).

Ihre geschätzte Abfindung

Grundlage ist die Faustformel nach § 1a KSchG: 0,5 × Monatsgehalt × Beschäftigungsjahre.
Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung.