Anwalt für Arbbeitsrechtliche Kündigungen Leverkusen

Rechtsanwalt Kai Müncheberg
Rechtsanwalt Kai Müncheberg in Leverkusen

Das sagen Mandantinnen und Mandanten

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Lars Knut
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Herr Müncheberg hat mich im Bereich "Arbeitsrecht für Angestellte" sehr gut beraten. Er hat mich über meine Rechte als Arbeitnehmer genau aufgeklärt und mir so die Angst vor dem mir unbekannten juristischen "Bollwerk" meines Arbeitgebers genommen. Schwierige juristische Gesetzestexte erklärte er mir leicht verständlich und sowohl durch sein freundliches Auftreten, als auch seine bodenständige Art, fühlte ich mich sehr gut bei ihm aufgehoben und professionell von ihm vertreten. Vielen Dank für diese hervorragende juristische Beratung!
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Thomas Stienemeier profile picture
Thomas Stienemeier
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Vielen Dank für die kompetente und vor allem sachliche Beratung und die souveräne Vertretung meiner Interessen, die ich jederzeit wieder beauftragen würde.
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Sabiha Wenzel profile picture
Sabiha Wenzel
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Ich kann diese Anwaltskanzlei nur wärmstens empfehlen. Die Beratung war stets kompetent als auch zielführend und das Team hat sich mit großem Engagement um mein Anliegen gekümmert. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Reaktionszeit und die verständliche Kommunikation. Ein großes Dankeschön für die professionelle Unterstützung!
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Miki Tyson profile picture
Miki Tyson
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Hr.Müncheberg ist ein klasse RA. Zu meiner vollsten Zufriedenheit um meine Angelegenheit gekümmert. Sogar meine Erwartungen übertroffen. Sobald Neuigkeiten vorlagen, eine unkomplizierte Rückmeldung erhalten. Schnell und zuverlässig. Dankeschön und absolute Weiterempfehlung.
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Zeineb Thabet-Maier profile picture
Zeineb Thabet-Maier
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Herr Müncheberg ist ein ehrlicher und emphatischer Anwalt, der das Für und Wider abwägt. Ich würde ihn wirklich wieder konsultieren, hoffe aber sehr, dass ich es nie mehr wieder muss :).
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Max Schroeder profile picture
Max Schroeder
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Kompetent, hilfsbereit und nimmt sich gerne die notwendige Zeit, auch kurzfristig. Ich habe mich bei Hr. Müncheberg sehr gut aufgehoben und beraten gefühlt. Sehr zu empfehlen.
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Patrick Scheibler profile picture
Patrick Scheibler
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Wir haben heute einen Arbeitsrechtlichen Beratungstermin bei Herrn Müncheberg gehabt. Sehr freundliche und ehrliche Rechtsberatung. Verständlich, hilfreich, durchdacht und kompetent bei sehr angenehmer Gesprächsatmosphäre. Können wir uneingeschränkt weiter empfehlen.
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Ian Wenzel profile picture
Ian Wenzel
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Herr Müncheberg hat mich sowohl im Strafrecht als auch im Arbeitsrecht vertreten. Dank seiner Unterstützung konnte ich meine Anliegen erfolgreich klären. Ich kann ihn nur empfehlen!
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Kerstin Henkel profile picture
Kerstin Henkel
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Ich wurde 1 Jahr von Herrn Müncheberg in einer Arbeitsrechtlichen Angelegenheit juristisch vertreten. Herr Müncheberg war immer für mich da , immer erreichbar. Hat mich gut beraten. Ich kann Herrn Müncheberg nur weiterempfehlen weil er sehr authentisch rüber kommt
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Nicole Zanke-Amaddio profile picture
Nicole Zanke-Amaddio
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Ich habe Rechtsanwalt Herrn Kai Münchberg in meinem Anliegen zum Arbeitsrecht aufgesucht. Neben ehrlicher Freundlichkeit, zeichnete er sich durch beispielhafte Professionalität aus. Er gab mir klare Erklärungen zu meinem rechtlichen Anliegen und stellte sicher, dass ich meine Optionen und die damit verbundenen Schritte vollständig verstand. Einfach souverän...vielen Dank und weiter so!

So läuft die Zusammenarbeit

1. Anruf

Sie schildern den Fall, ich sage Ihnen direkt, ob und wie sich etwas erreichen lässt.

2. Unterlagen

Kündigung, Arbeitsvertrag und Schriftwechsel per E-Mail, ein Termin vor Ort ist nicht nötig.

3. Einschätzung

Chancen, Risiken und Kosten, bevor der erste Schritt gemacht wird.

4. Klage oder Verhandlung

Je nachdem, was im konkreten Fall mehr bringt.

5. Gütetermin

Meist der Punkt, an dem über Abfindung und Zeugnis entschieden wird.

6. Abschluss

Vergleich oder Urteil, danach Abrechnung, Zeugnis und Meldung bei der Agentur für Arbeit.

Kündigung erhalten? 0151 40702038

Abfindungsrechner

Wie hoch ist Ihre mögliche Abfindung? Berechnen Sie in Sekunden einen Richtwert nach der Faustformel des § 1a KSchG, kostenlos und unverbindlich.

Bruttomonatsgehalt
Betriebszugehörigkeit
J.

Halbe Jahre ab 6 Monaten werden angerechnet (§ 1a KSchG).

Ihre geschätzte Abfindung

Grundlage ist die Faustformel nach § 1a KSchG: 0,5 × Monatsgehalt × Beschäftigungsjahre.
Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung.

Notieren Sie das Datum, an dem die Kündigung zugegangen ist, und heben Sie den Umschlag auf. Unterschreiben Sie nichts, was Ihnen der Arbeitgeber im selben Atemzug vorlegt. Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, bei kurzer Kündigungsfrist innerhalb von drei Tagen. Und lassen Sie die Kündigung von einem Anwalt prüfen, bevor die drei Wochen verstrichen sind.

In der Regel nicht. Das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben sein, der Grund muss darin nicht stehen. Begründen muss der Arbeitgeber die Kündigung erst im Prozess. Eine Ausnahme gilt unter anderem im Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit. Bei einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber Ihnen den Grund auf Verlangen schriftlich mitteilen.

Nein. Eine Kündigung braucht die Schriftform nach § 623 BGB, also ein Papierdokument mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail, PDF, Fax oder Messenger genügen nicht. Verlassen Sie sich trotzdem nicht darauf, sondern lassen Sie es prüfen und wahren Sie die Frist.

In den ersten sechs Monaten und in Betrieben mit zehn oder weniger Beschäftigten greift das Kündigungsschutzgesetz nicht. Gekündigt werden darf trotzdem nicht willkürlich: Diskriminierung, Maßregelung und Verstöße gegen Sonderkündigungsschutz bleiben angreifbar, ebenso Formfehler und falsche Fristen.

Ja, eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung. Eine Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen oder langer Erkrankung muss allerdings hohe Hürden nehmen, unter anderem eine negative Gesundheitsprognose und eine Interessenabwägung. Solche personenbedingten Kündigungen scheitern häufig.

Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Gegenstandswert, im Kündigungsschutzverfahren üblicherweise drei Bruttomonatsgehälter. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos. Im Arbeitsrecht gilt eine Besonderheit: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, übernimmt diese in der Regel die Kosten.

Kündigung erhalten? Jeder Tag zählt gegen die Drei-Wochen-Frist.