Anwalt für Arbbeitsrechtliche Kündigungen Leverkusen
- Kündigungsschutz, Abfindung und Aufhebungsvertrag, Schwerpunkt Arbeitsrecht
- Kostenlose telefonische Ersteinschätzung, in Eilfällen am selben Tag
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung übernehme ich
Das sagen Mandantinnen und Mandanten
AUSGEZEICHNET
Basierend auf 22 Bewertungen
Gepostet auf Google![]()
Lars KnutTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Müncheberg hat mich im Bereich "Arbeitsrecht für Angestellte" sehr gut beraten. Er hat mich über meine Rechte als Arbeitnehmer genau aufgeklärt und mir so die Angst vor dem mir unbekannten juristischen "Bollwerk" meines Arbeitgebers genommen. Schwierige juristische Gesetzestexte erklärte er mir leicht verständlich und sowohl durch sein freundliches Auftreten, als auch seine bodenständige Art, fühlte ich mich sehr gut bei ihm aufgehoben und professionell von ihm vertreten. Vielen Dank für diese hervorragende juristische Beratung!Gepostet auf Google![]()
Thomas StienemeierTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Vielen Dank für die kompetente und vor allem sachliche Beratung und die souveräne Vertretung meiner Interessen, die ich jederzeit wieder beauftragen würde.Gepostet auf Google![]()
Sabiha WenzelTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich kann diese Anwaltskanzlei nur wärmstens empfehlen. Die Beratung war stets kompetent als auch zielführend und das Team hat sich mit großem Engagement um mein Anliegen gekümmert. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Reaktionszeit und die verständliche Kommunikation. Ein großes Dankeschön für die professionelle Unterstützung!Gepostet auf Google![]()
Miki TysonTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Hr.Müncheberg ist ein klasse RA. Zu meiner vollsten Zufriedenheit um meine Angelegenheit gekümmert. Sogar meine Erwartungen übertroffen. Sobald Neuigkeiten vorlagen, eine unkomplizierte Rückmeldung erhalten. Schnell und zuverlässig. Dankeschön und absolute Weiterempfehlung.Gepostet auf Google![]()
Zeineb Thabet-MaierTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Müncheberg ist ein ehrlicher und emphatischer Anwalt, der das Für und Wider abwägt. Ich würde ihn wirklich wieder konsultieren, hoffe aber sehr, dass ich es nie mehr wieder muss :).Gepostet auf Google![]()
Max SchroederTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Kompetent, hilfsbereit und nimmt sich gerne die notwendige Zeit, auch kurzfristig. Ich habe mich bei Hr. Müncheberg sehr gut aufgehoben und beraten gefühlt. Sehr zu empfehlen.Gepostet auf Google![]()
Patrick ScheiblerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir haben heute einen Arbeitsrechtlichen Beratungstermin bei Herrn Müncheberg gehabt. Sehr freundliche und ehrliche Rechtsberatung. Verständlich, hilfreich, durchdacht und kompetent bei sehr angenehmer Gesprächsatmosphäre. Können wir uneingeschränkt weiter empfehlen.Gepostet auf Google![]()
Ian WenzelTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Müncheberg hat mich sowohl im Strafrecht als auch im Arbeitsrecht vertreten. Dank seiner Unterstützung konnte ich meine Anliegen erfolgreich klären. Ich kann ihn nur empfehlen!Gepostet auf Google![]()
Kerstin HenkelTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich wurde 1 Jahr von Herrn Müncheberg in einer Arbeitsrechtlichen Angelegenheit juristisch vertreten. Herr Müncheberg war immer für mich da , immer erreichbar. Hat mich gut beraten. Ich kann Herrn Müncheberg nur weiterempfehlen weil er sehr authentisch rüber kommtGepostet auf Google![]()
Nicole Zanke-AmaddioTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich habe Rechtsanwalt Herrn Kai Münchberg in meinem Anliegen zum Arbeitsrecht aufgesucht. Neben ehrlicher Freundlichkeit, zeichnete er sich durch beispielhafte Professionalität aus. Er gab mir klare Erklärungen zu meinem rechtlichen Anliegen und stellte sicher, dass ich meine Optionen und die damit verbundenen Schritte vollständig verstand. Einfach souverän...vielen Dank und weiter so!
Kündigung erhalten: drei Wochen, und die Uhr läuft schon
Die Frist beginnt an dem Tag, an dem die Kündigung bei Ihnen ankommt, nicht an dem Tag, an dem Sie sie lesen. Innerhalb von drei Wochen muss die Klage beim Arbeitsgericht eingegangen sein, sonst gilt die Kündigung nach § 7 Kündigungsschutzgesetz als wirksam. Danach hilft auch der beste Einwand nicht mehr. Als Anwalt für Kündigung in Leverkusen prüfe ich deshalb zuerst, ob diese Frist noch läuft.
Eine zweite Frist wird häufig übersehen: Die Meldung als arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit muss spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen, bei kürzerer Kündigungsfrist innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung. Wer das versäumt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht.
Die erste Frage im Erstgespräch ist nie, ob die Kündigung ungerecht war. Sie lautet: Wann lag sie in Ihrem Briefkasten?
Kai Müncheberg, Rechtsanwalt
Welche Kündigung haben Sie bekommen? (Der Kündigungsgrund steht meist nicht im Kündigungsschreiben)
Ordentliche Kündigung
Sie beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Greift das Kündigungsschutzgesetz, also mehr als zehn Beschäftigte im Betrieb und länger als sechs Monate Betriebszugehörigkeit, braucht der Arbeitgeber einen Grund aus einer von drei Kategorien: betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt.
Fristlose Kündigung
Sie setzt einen wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung bis zum Ende der Frist unzumutbar macht, und muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der Gründe ausgesprochen werden. In der Praxis scheitern viele fristlose Kündigungen genau an dieser Zweiwochenfrist oder an der fehlenden vorherigen Abmahnung.
Betriebsbedingte Kündigung
Der Arbeitgeber muss darlegen, dass Ihr Arbeitsplatz tatsächlich wegfällt und keine andere Beschäftigung möglich ist. Dazu kommt die Sozialauswahl nach Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Wird gleichzeitig neu eingestellt, ist das ein deutliches Warnsignal.
Verhaltensbedingte Kündigung
Ohne einschlägige Abmahnung hat sie nur in Ausnahmefällen Bestand. Der Vorwurf muss konkret sein, und der Arbeitgeber muss ihn beweisen, nicht Sie das Gegenteil.
Kündigung trotz Sonderkündigungs-schutz
In der Schwangerschaft, in Eltern- oder Pflegezeit, bei Schwerbehinderung oder als Mitglied des Betriebsrats gelten besondere Regeln. Ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Behörde, bei Betriebsratsmitgliedern des Betriebsrats, ist eine Kündigung dann in aller Regel unwirksam. Melden Sie sich in diesen Fällen besonders schnell.
Unsicher, welche Kündigung?
Schicken Sie mir das Schreiben per E-Mail oder rufen Sie an. Ich ordne die Kündigung ein und sage Ihnen, welche Frist läuft.
Beispielfall aus dem Arbeitsrecht (anonymisiert)
Ein 52-jähriger Servicetechniker arbeitet seit neun Jahren bei einem Leverkusener Betrieb. Nach einem Streit über abgerechnete Arbeitszeiten erhält er eine fristlose Kündigung, hilfsweise ordentlich, wegen Arbeitszeitbetrugs. Eine Abmahnung hatte es nie gegeben. Der Vorfall, auf den sich der Arbeitgeber stützt, liegt fünf Wochen zurück.
Im Erstgespräch zeigen sich zwei Ansatzpunkte: Die Zweiwochenfrist für die fristlose Kündigung war längst abgelaufen, und für die hilfsweise ordentliche Kündigung fehlte die Abmahnung. Die Klage wird innerhalb der Frist eingereicht.
Im Gütetermin nimmt der Arbeitgeber die fristlose Kündigung zurück, das Arbeitsverhältnis endet einvernehmlich zum regulären Termin, mit Abfindung, korrigierter Abrechnung und einem Zeugnis ohne Belastung.
Was eine Abfindung wert ist
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Sonderfällen. Trotzdem endet ein großer Teil der Kündigungsschutzverfahren mit einer Zahlung, weil beide Seiten Planungssicherheit wollen. Als Orientierung dient ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Nach oben bewegt sich der Betrag, wenn die Kündigung angreifbar ist, ein Sonderkündigungsschutz besteht oder der Arbeitgeber unter Zeitdruck steht.
So läuft die Zusammenarbeit
1. Anruf
Sie schildern den Fall, ich sage Ihnen direkt, ob und wie sich etwas erreichen lässt.
2. Unterlagen
Kündigung, Arbeitsvertrag und Schriftwechsel per E-Mail, ein Termin vor Ort ist nicht nötig.
3. Einschätzung
Chancen, Risiken und Kosten, bevor der erste Schritt gemacht wird.
4. Klage oder Verhandlung
Je nachdem, was im konkreten Fall mehr bringt.
5. Gütetermin
Meist der Punkt, an dem über Abfindung und Zeugnis entschieden wird.
6. Abschluss
Vergleich oder Urteil, danach Abrechnung, Zeugnis und Meldung bei der Agentur für Arbeit.
Kündigung erhalten? 0151 40702038
Abfindungsrechner
Wie hoch ist Ihre mögliche Abfindung? Berechnen Sie in Sekunden einen Richtwert nach der Faustformel des § 1a KSchG, kostenlos und unverbindlich.
Halbe Jahre ab 6 Monaten werden angerechnet (§ 1a KSchG).
Grundlage ist die Faustformel nach § 1a KSchG: 0,5 × Monatsgehalt × Beschäftigungsjahre.
Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung.
Beratung in Ihrem Stadtteil
Für einzelne Stadtteile und das direkte Umland gibt es eigene Seiten mit den dort typischen Fragen:
Häufige Fragen zur Kündigung in Leverkusen
Notieren Sie das Datum, an dem die Kündigung zugegangen ist, und heben Sie den Umschlag auf. Unterschreiben Sie nichts, was Ihnen der Arbeitgeber im selben Atemzug vorlegt. Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, bei kurzer Kündigungsfrist innerhalb von drei Tagen. Und lassen Sie die Kündigung von einem Anwalt prüfen, bevor die drei Wochen verstrichen sind.
In der Regel nicht. Das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben sein, der Grund muss darin nicht stehen. Begründen muss der Arbeitgeber die Kündigung erst im Prozess. Eine Ausnahme gilt unter anderem im Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit. Bei einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber Ihnen den Grund auf Verlangen schriftlich mitteilen.
Nein. Eine Kündigung braucht die Schriftform nach § 623 BGB, also ein Papierdokument mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail, PDF, Fax oder Messenger genügen nicht. Verlassen Sie sich trotzdem nicht darauf, sondern lassen Sie es prüfen und wahren Sie die Frist.
In den ersten sechs Monaten und in Betrieben mit zehn oder weniger Beschäftigten greift das Kündigungsschutzgesetz nicht. Gekündigt werden darf trotzdem nicht willkürlich: Diskriminierung, Maßregelung und Verstöße gegen Sonderkündigungsschutz bleiben angreifbar, ebenso Formfehler und falsche Fristen.
Ja, eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung. Eine Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen oder langer Erkrankung muss allerdings hohe Hürden nehmen, unter anderem eine negative Gesundheitsprognose und eine Interessenabwägung. Solche personenbedingten Kündigungen scheitern häufig.
Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Gegenstandswert, im Kündigungsschutzverfahren üblicherweise drei Bruttomonatsgehälter. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos. Im Arbeitsrecht gilt eine Besonderheit: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, übernimmt diese in der Regel die Kosten.