Anwalt Arbeitsrecht Leverkusen-Schlebusch
- Kündigungsschutz und Abfindung, Schwerpunkt Arbeitsrecht
- Kostenlose telefonische Ersteinschätzung, in Eilfällen am selben Tag
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Klare Kostenaussage, inklusive Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung
Das sagen Mandantinnen und Mandanten
AUSGEZEICHNET
Basierend auf 22 Bewertungen
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Lars KnutTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Müncheberg hat mich im Bereich "Arbeitsrecht für Angestellte" sehr gut beraten. Er hat mich über meine Rechte als Arbeitnehmer genau aufgeklärt und mir so die Angst vor dem mir unbekannten juristischen "Bollwerk" meines Arbeitgebers genommen. Schwierige juristische Gesetzestexte erklärte er mir leicht verständlich und sowohl durch sein freundliches Auftreten, als auch seine bodenständige Art, fühlte ich mich sehr gut bei ihm aufgehoben und professionell von ihm vertreten. Vielen Dank für diese hervorragende juristische Beratung!Gepostet auf Google![]()
Thomas StienemeierTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Vielen Dank für die kompetente und vor allem sachliche Beratung und die souveräne Vertretung meiner Interessen, die ich jederzeit wieder beauftragen würde.Gepostet auf Google![]()
Sabiha WenzelTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich kann diese Anwaltskanzlei nur wärmstens empfehlen. Die Beratung war stets kompetent als auch zielführend und das Team hat sich mit großem Engagement um mein Anliegen gekümmert. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Reaktionszeit und die verständliche Kommunikation. Ein großes Dankeschön für die professionelle Unterstützung!Gepostet auf Google![]()
Miki TysonTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Hr.Müncheberg ist ein klasse RA. Zu meiner vollsten Zufriedenheit um meine Angelegenheit gekümmert. Sogar meine Erwartungen übertroffen. Sobald Neuigkeiten vorlagen, eine unkomplizierte Rückmeldung erhalten. Schnell und zuverlässig. Dankeschön und absolute Weiterempfehlung.Gepostet auf Google![]()
Zeineb Thabet-MaierTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Müncheberg ist ein ehrlicher und emphatischer Anwalt, der das Für und Wider abwägt. Ich würde ihn wirklich wieder konsultieren, hoffe aber sehr, dass ich es nie mehr wieder muss :).Gepostet auf Google![]()
Max SchroederTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Kompetent, hilfsbereit und nimmt sich gerne die notwendige Zeit, auch kurzfristig. Ich habe mich bei Hr. Müncheberg sehr gut aufgehoben und beraten gefühlt. Sehr zu empfehlen.Gepostet auf Google![]()
Patrick ScheiblerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir haben heute einen Arbeitsrechtlichen Beratungstermin bei Herrn Müncheberg gehabt. Sehr freundliche und ehrliche Rechtsberatung. Verständlich, hilfreich, durchdacht und kompetent bei sehr angenehmer Gesprächsatmosphäre. Können wir uneingeschränkt weiter empfehlen.Gepostet auf Google![]()
Ian WenzelTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Müncheberg hat mich sowohl im Strafrecht als auch im Arbeitsrecht vertreten. Dank seiner Unterstützung konnte ich meine Anliegen erfolgreich klären. Ich kann ihn nur empfehlen!Gepostet auf Google![]()
Kerstin HenkelTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich wurde 1 Jahr von Herrn Müncheberg in einer Arbeitsrechtlichen Angelegenheit juristisch vertreten. Herr Müncheberg war immer für mich da , immer erreichbar. Hat mich gut beraten. Ich kann Herrn Müncheberg nur weiterempfehlen weil er sehr authentisch rüber kommtGepostet auf Google![]()
Nicole Zanke-AmaddioTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich habe Rechtsanwalt Herrn Kai Münchberg in meinem Anliegen zum Arbeitsrecht aufgesucht. Neben ehrlicher Freundlichkeit, zeichnete er sich durch beispielhafte Professionalität aus. Er gab mir klare Erklärungen zu meinem rechtlichen Anliegen und stellte sicher, dass ich meine Optionen und die damit verbundenen Schritte vollständig verstand. Einfach souverän...vielen Dank und weiter so!
Kündigung erhalten in Schlebusch: drei Wochen, dann ist es vorbei
Ab dem Tag, an dem die Kündigung in Ihrem Briefkasten liegt, laufen drei Wochen. Wer diese Frist verstreichen lässt, kann die Kündigung praktisch nicht mehr angreifen, selbst wenn sie formal fehlerhaft war. Das regeln § 4 und § 7 des Kündigungsschutzgesetzes. Auch ein Urlaub schiebt den Zugang in aller Regel nicht hinaus, eine verspätete Klage wird nur in engen Ausnahmefällen nachträglich zugelassen.
Wer in Schlebusch wohnt und in Köln oder Düsseldorf arbeitet, fragt sich oft, welches Arbeitsgericht zuständig ist. Der Wohnort spielt dafür kaum eine Rolle. Maßgeblich sind der Sitz des Arbeitgebers und der Ort, an dem Sie gewöhnlich arbeiten. Was das für Ihren Fall bedeutet, kläre ich als Anwalt für Arbeitsrecht für Leverkusen-Schlebusch im ersten Gespräch.
Die meisten Kündigungen sind angreifbar. Wer die drei Wochen verstreichen lässt, verschenkt diese Chance, egal wie gut die Argumente gewesen wären.
Kai Müncheberg, Rechtsanwalt
Womit Beschäftigte aus Schlebusch im Arbeitsrecht zu mir kommen
Kündigungsschutzklage
Ordentliche und fristlose Kündigungen scheitern in der Praxis oft an Formfehlern, an einer fehlenden Anhörung des Betriebsrats oder an einer Sozialauswahl, die vor Gericht nicht trägt. Die Klage ist dabei selten Selbstzweck: Ein großer Teil der Verfahren endet im Gütetermin mit einem Vergleich.
Abfindung verhandeln
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. Verhandelt wird sie trotzdem häufig. Als Orientierung dient ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Wie weit sich davon abweichen lässt, hängt davon ab, wie gut die Kündigung begründet ist und wie dringend der Arbeitgeber Planungssicherheit braucht.
Aufhebungsvertrag prüfen
Ein Aufhebungsvertrag wirkt bequem, kann aber eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen und verschenkt Verhandlungsspielraum. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck im Personalgespräch. Die Prüfung ist meist kurzfristig möglich.
Abmahnung, Zeugnis, offene Löhne
Eine unberechtigte Abmahnung gehört nicht in die Personalakte. Ein Arbeitszeugnis mit verdeckten Abwertungen kann Sie die nächste Stelle kosten. Ansprüche auf nicht bezahlte Überstunden können verfallen, wenn Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag greifen. All das lohnt den kurzen Anruf, bevor es zu spät ist.
Beispielfall aus dem Arbeitsrecht
Eine 47-jährige Sachbearbeiterin aus Schlebusch arbeitet seit elf Jahren bei einem mittelständischen Betrieb im Leverkusener Osten. Nach einem Wechsel in der Geschäftsführung erhält sie eine betriebsbedingte Kündigung zum Quartalsende, begründet mit dem Wegfall ihres Arbeitsplatzes. Zwei Wochen zuvor war eine jüngere Kollegin auf eine sehr ähnliche Stelle eingestellt worden.
Im Erstgespräch fällt auf, dass die Sozialauswahl offenbar nicht sauber durchgeführt wurde und die neu besetzte Stelle als Weiterbeschäftigungsmöglichkeit hätte geprüft werden müssen. Die Klage wird innerhalb der Frist eingereicht. Im Gütetermin einigen sich beide Seiten: Beendigung zum ursprünglichen Termin, eine Abfindung, ein gutes Zeugnis und die Freistellung bis zum Austritt.
Jedes Verfahren hängt an seinen eigenen Umständen, ein bestimmtes Ergebnis lässt sich nicht versprechen.
So läuft eine Kündigungsschutzklage ab
1. Kündigung prüfen
Datum des Zugangs festhalten, Unterlagen sammeln, Frist notieren.
2. Erstgespräch
Telefonisch, kostenlos, mit einer ehrlichen Einschätzung der Chancen.
3. Klage einreichen
Innerhalb der drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht.
4. Gütetermin
Erster Termin nach wenigen Wochen, hier endet ein Großteil der Verfahren mit einem Vergleich.
5. Kammertermin
Falls keine Einigung zustande kommt, mit Beweisaufnahme und Urteil.
6. Umsetzung
Abfindung, Zeugnis, Abrechnung und Meldung bei der Agentur für Arbeit.
Kündigung erhalten? 0151 40702038
Abfindungsrechner
Wie hoch ist Ihre mögliche Abfindung? Berechnen Sie in Sekunden einen Richtwert nach der Faustformel des § 1a KSchG, kostenlos und unverbindlich.
Halbe Jahre ab 6 Monaten werden angerechnet (§ 1a KSchG).
Grundlage ist die Faustformel nach § 1a KSchG: 0,5 × Monatsgehalt × Beschäftigungsjahre.
Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung.
Arbeitsrecht in Leverkusen und Umgebung
Neben Schlebusch betreue ich Mandantinnen und Mandanten aus dem ganzen Stadtgebiet. Diese Seiten gehen auf die Fragen ein, die dort am häufigsten gestellt werden:
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht in Leverkusen-Schlebusch
Innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung muss die Klage beim Arbeitsgericht eingegangen sein. Melden Sie sich möglichst in den ersten Tagen, dann bleibt Zeit für Prüfung und Verhandlung. Unabhängig davon müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, bei kurzer Kündigungsfrist innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung. Sonst droht eine Sperrzeit.
Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert, im Kündigungsschutzverfahren üblicherweise drei Bruttomonatsgehälter. Das Erstgespräch am Telefon ist kostenlos. Vor jedem weiteren Schritt bekommen Sie eine konkrete Zahl. Eine Besonderheit im Arbeitsrecht: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt.
Wenn der Arbeitsrechtsschutz eingeschlossen ist und die Wartezeit abgelaufen war, in der Regel ja. Die Deckungsanfrage stelle ich für Sie, bevor Kosten entstehen.
Nein. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Sonderfällen. In der Praxis wird eine Abfindung meist im Rahmen eines Vergleichs ausgehandelt. Wie hoch sie ausfällt, hängt von der Angreifbarkeit der Kündigung, der Dauer der Beschäftigung und der Verhandlungsposition beider Seiten ab.
Nicht zwingend. Das Erstgespräch läuft telefonisch, Unterlagen können Sie vorab per E-Mail schicken. Wenn Sie lieber persönlich sprechen, ist die Kanzlei im Dürscheider Weg 8 von Schlebusch aus in wenigen Minuten erreichbar.
Eine Kündigung als Reaktion auf eine zulässige Klage ist eine Maßregelung und unwirksam. Die Sorge davor ist verbreitet, rechtlich trägt sie nicht. Praktisch endet das Arbeitsverhältnis in solchen Verfahren ohnehin meist einvernehmlich.