Strafrecht



 

Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren.

 

 

– Gandhi, Mahatma (1869 – 1948)


 





Das Strafrecht dient dem Schutz der elementaren Rechtsgüter, wie z.B. dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, dem Eigentum, der Würde und Ehre oder des Vermögens und damit dazu, den Bestand der Rechtsordnung eines Staates anzuerkennen und zu erhalten.


Sind Sie Beschuldigter in einem Ermittlungs-/Hauptverfahren, berate und verteidige ich Sie im jeweiligen Verfahrensstadium. Hierzu zählen unter anderem folgende Themengebiete:


  • Arbeitsstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafsachen
  • Steuerstrafsachen
  • Verkehrsstrafsachen und Verkehrs-Ordnungswidrigkeits-Sachen


Auch im Strafrecht sollten Sie sich so früh wie möglich für die Unterstützung durch einen kompetenten Rechtsbeistand entscheiden, um nicht selten auftretende Versäumnisse im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zu verhindern. Als ehemaliger Staatsanwalt sind mir die Maßnahmen der Justizbehörden mehr als nur bekannt. Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung im Strafrecht unterstützend zur Seite, um auch Ihnen eine bestmögliche Beratung im Hinblick auf Ihre strafrechtliche Angelegenheit zu gewährleisten.

 
 
 
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