Arbeitsrecht



 



Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Arbeitnehmerkollektiven (Gewerkschaften, Betriebsvertretungen) und Ihren Verhandlungspartnern auf der Arbeitgeberseite. Diesem umfangreichen Regelungsbereich liegen zahlreiche Rechtsquellen (Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und arbeitsvertragliche Regelungen) zugrunde, aufgrund derer Komplexität eine Beratung und Betreuung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt oft unerlässlich ist.




Ich unterstütze Sie gern in sämtlichen Themen des Arbeitsrechts, z.B. bei


  • Arbeitsvertragsgestaltung
  • Abmahnung
  • Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund Leistungs­störungen auf Seiten des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
  • Kündigung und sonstige Beendigung eines Arbeits­verhältnisses
  • Abfindung
  • Betriebs­verfassungs­rechtliche Streitigkeiten
  • Gestaltung und Überprüfung von Geschäftsführer­dienstverträgen
  • Arbeitnehmerüberlassung




Im Arbeitsrecht gilt es insbesondere zu berücksichtigen, dass für die Durchsetzung etwaiger Ansprüche häufig kurze Fristen gelten. Dies gilt gleichermaßen für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. So muss sich ein Arbeitnehmer bspw. nach Zugang einer Kündigung innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht zur Wehr setzen, um die Bestandskraft der Kündigung vorerst zu verhindern.


Meine langjährige Erfahrung im Zusammenhang mit der Rechtsberatung von Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern ermöglicht mir in der arbeitsrechtlichen Beratungspraxis eine bestmögliche und umfassende Rechtsberatung, um auch Sie in ihrem arbeitsrechtlichen Anliegen kompetent und zuverlässig beraten zu können. 


Sprechen Sie mich gerne an, um Ihren konkreten Bedarf an rechtlicher Unterstützung im Arbeitsrecht gemeinsam herauszufinden.







 
 
 
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