Wie behandelt das Strafrecht jugendliche Täter zwischen 18 und 21 Jahren?

💡 Das Wichtigste in Kürze Täter zwischen 18 und 21 Jahren gelten im Strafrecht als sogenannte Heranwachsende. Für sie kann entweder das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. Entscheidend ist, ob der Täter in seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichsteht oder ob es sich um eine typische Jugendverfehlung handelt. Das Jugendstrafrecht stellt dabei Erziehung und […]