💡 Das Wichtigste in Kürze
Reicht ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage ein, muss der Arbeitgeber zügig, professionell und strategisch reagieren. In der Regel überprüft er zunächst die Wirksamkeit der Kündigung, sichert Unterlagen und entwickelt gemeinsam mit seiner Rechtsvertretung eine Verteidigungsstrategie. Oft geht es nicht nur darum, die Rechtmäßigkeit der Kündigung vor Gericht zu verteidigen, sondern auch darum, Kosten, Risiken und mögliche Imageschäden im Blick zu behalten. Deshalb wägen Arbeitgeber sorgfältig ab, ob sie konsequent auf ein Urteil hinarbeiten oder ob sich ein Vergleich – häufig verbunden mit einer Abfindung – als sinnvollere Lösung erweist.
1. Erste Schritte beim Arbeitgeber
Sobald der Arbeitgeber Kenntnis erhält, dass eine Kündigungsschutzklage eingereicht wurde oder angedroht ist, ergreift er meist folgende Maßnahmen:
- Prüfung der Kündigung: Es wird überprüft, ob alle formellen Anforderungen erfüllt sind (z. B. schriftliche Form, Anhörung, Zustellung). Oft wird auch analysiert, ob inhaltliche Fehler vorliegen (fehlende Sozialauswahl, besondere Schutzrechte, etc.).
- Beschaffung von Unterlagen: Personalakten, Kündigungsschreiben, Termine von Abmahnungen, Betriebsratsprotokolle, ggf. Korrespondenz zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
- Interne Beratung und ggf. externe Rechtsberatung: Arbeitgeber lassen sich juristisch beraten, um Chancen und Risiken realistisch einzuschätzen.
2. Verteidigungsstrategie
Der Arbeitgeber muss argumentieren, warum die Kündigung rechtmäßig war. Typische Verteidigungsargumente sind:
- Die Kündigung war formgerecht: Schriftform, Anhörung, Einhaltung der Fristen.
- Es wurde eine sozial gerechtfertigte Auswahl getroffen (bei betriebsbedingter Kündigung): Kriterien wie Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung etc. wurden berücksichtigt.
- Es bestehen Betriebs- oder personenbedingte Gründe, die eine Kündigung notwendig machen.
- Besonderer Kündigungsschutz: ggf. wird geprüft, ob der Arbeitnehmer unter besonderen gesetzlichen Schutz fällt (z. B. Schwerbehinderte, Schwangere, Betriebsratsmitglied) und ob dieser eingehalten wurde.
Wenn mögliche Schwächen bestehen, versucht der Arbeitgeber:
- den Fehler zu beheben, wenn möglich
- Beweise zu sichern, z. B. durch Zeugen oder Dokumente
- Gegenargumente vorzubereiten
3. Reaktion auf Klage – Verlauf und Optionen
Nach Zustellung der Klage reagiert der Arbeitgeber typischerweise folgendermaßen:
- Klageerwiderung: Fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht. Hier legt der Arbeitgeber seine Sicht dar, bringt Beweismittel ein und bestreitet ggf. bestimmte Behauptungen.
- Güteverhandlung: Meistens übers Arbeitsgericht wird eine Güteverhandlung angesetzt – ein Versuch, durch Vergleich das Verfahren zu beenden. Arbeitgeber nutzen diese Gelegenheit häufig, um eine Kostensteigerung zu vermeiden oder negative Urteile in der Öffentlichkeit zu verhindern.
- Beweisverfahren: Falls nötig, werden Zeugen geladen, Unterlagen geprüft, ggf. Sachverständige eingesetzt.
4. Vergleichsangebot oder Rücknahme
Oft ist ein Arbeitgeber daran interessiert, die Klage möglichst schadlos und effizient zu beenden:
- Vergleichsangebot: Teilweise mit Abfindung, Verzicht auf bestimmte Ansprüche, Vereinbarungen über Zeugnis oder Resturlaub. Arbeitgeber wägen ab: Wie hoch wären Kosten und Risiken eines Verfahrens vs. Kosten/Folgen eines Vergleichs?
- Rücknahme der Kündigung ist selten, insbesondere wenn bereits andere Arbeitnehmer betroffen sind oder das Vertrauensverhältnis stark belastet ist. Stattdessen wird eher ein Kompromiss mit finanzieller Komponente gesucht.
5. Mögliche Konsequenzen und Risikoabwägung
Für den Arbeitgeber sind mit einer Kündigungsschutzklage verschiedene Risiken verbunden:
Risiko | Beschreibung |
Finanziell | Gerichtskosten, Anwaltskosten, ggf. Abfindung, mögliche Nachzahlungen (z. B. für Arbeitsentgelt, Urlaub). |
Image & Öffentlichkeitswirkung | Insbesondere wenn es sich um größere Unternehmen handelt, kann eine Kündigungsschutzklage negative Presse bringen. |
Zeitaufwand | Verfahren können Monate dauern, Management, Personalabteilung und Rechtsabteilung sind involviert. |
Rechtliche Unsicherheit | Gerichtsentscheidungen sind nicht immer vorhersehbar: Ein formeller Fehler kann eine Kündigung komplett unwirksam machen. |
Deshalb wägt ein Arbeitgeber ab:
Wie stark sind die Erfolgsaussichten der Klage?
Wie hoch ist der Schaden, wenn man verliert?
Wie wahrscheinlich ist ein Vergleich?
6. Wann lohnt sich für den Arbeitgeber eine aggressive Verteidigung?
Nicht in jedem Fall wird der Arbeitgeber versuchen, „mit allen Mitteln“ gegen die Klage vorzugehen. Gründe, die für eine konsequente Verteidigung sprechen:
- Wenn die Kündigung rechtlich gut begründet ist (z. B. klare betriebsbedingte Gründe oder verhaltensbedingte Pflichtverletzung).
- Wenn wichtige Prinzipien gewahrt werden sollen (Betriebsfrieden, Gleichbehandlung, Präzedenzfälle).
- Wenn der Arbeitgeber glaubt, dass ein Vergleichsangebot höhere Kosten verursacht, als ein eindeutiger Sieg vor Gericht.
- Wenn das Risiko eines schlechten Urteils hoch ist (z. B. bei besonders schützenswerten Arbeitnehmergruppen).
7. Fazit
Ein Arbeitgeber reagiert auf eine Kündigungsschutzklage sehr strategisch:
- Er prüft sorgfältig die Kündigung und die Begründung;
- sichert Beweise und bereitet eine Verteidigungsstrategie vor;
- bietet im Zweifel Vergleichsmöglichkeiten an, um das Verfahren schnell und mit kalkulierbaren Kosten zu beenden;
- wägt ab zwischen juristischem Risiko, finanziellen Kosten und Image-Gefahren.
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt: Schnelles Handeln, gute Vorbereitung und eine realistische Einschätzung der Situation sind entscheidend
8. Häufige Fragen (FAQs)
Ja. Nach Zustellung der Klage setzt das Arbeitsgericht Fristen. Innerhalb dieser Fristen muss der Arbeitgeber seine Klageerwiderung einreichen. Ignoriert er die Klage, droht ein Versäumnisurteil zu seinen Ungunsten.
Nein. Eine einmal ausgesprochene Kündigung bleibt so, wie sie erklärt wurde. Formfehler oder fehlende Begründungen lassen sich nicht nachträglich ändern. Allerdings kann der Arbeitgeber im Prozess weitere Argumente oder Beweise anführen.
Nicht zwingend. Ein Vergleich kann Kosten sparen und Planungssicherheit schaffen. Wenn die Erfolgsaussichten aber klar zugunsten des Arbeitgebers stehen, lohnt sich oft die Verteidigung bis zum Urteil. Es ist immer eine individuelle Abwägung.
Verliert der Arbeitgeber, gilt die Kündigung als unwirksam. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Weiterbeschäftigung und auf Nachzahlung des bis dahin entgangenen Lohns. Zusätzlich können Kosten für Anwälte und Gericht entstehen.



